Hinterlassenschaften

In der Psychoanalyse gibt es den Begriff „Schatten“. Geprägt hat ihn der Psychoanalytiker C.G. Jung. Der „Schatten“, das sind die verdrängten Teile der Persönlichkeit, das Unbewusste – das, was wir an uns selbst nicht mögen, was wir verstecken und verleugnen, was wir nicht wahrhaben wollen. Deshalb wird es oft auf andere projiziert.

Ich hatte vor einiger Zeit eine Begegnung, die als Paradebeispiel für den psychoanalytischen Schatten gelten könnte –  und die einer gewissen Komik nicht entbehrte.

Das Gackerl gehört ins Sackerl

Eine Dame mittleren Alters kam mir auf dem Gehsteig mit ihrem Hund entgegen. Unsere Hunde beschnupperten sich und sie begann ein Gespräch. Sie beschwerte sich über die vielen Hundebesitzer, die nicht dazu in der Lage wären, die Hinterlassenschaften ihres Hundes wegzuräumen. Sie versicherte mir, dass sie immer und überall ein Kotsäckchen dabei habe und zog eines zur Verdeutlichung aus der Tasche. Es müsse eine Selbstverständlichkeit für jeden Hundebesitzer sein, dieses immer ordnungsgemäß zu benutzen, erklärte sie mir.

Während sie mich davon überzeugte, diesbezüglich ein Vorbild zu sein, machte ihr Hund – wie zur Demonstration – ein Häufchen auf den Gehsteig. Direkt vor ihre Füße. Das wäre ihre Chance gewesen. Sie sah aber nicht auf den Boden, sondern beschwerte sich weiter über die entsetzliche Moral anderer Hundebesitzer. Dann beendete sie abrupt das Gespräch, drehte sich um und zog mit ihrem Hund von dannen.

Ich war zu perplex, um ihr nachzurufen und sie auf den Haufen aufmerksam zu machen. Die Hinterlassenschaft ihres Hundes habe ich aber auch nicht weggeräumt. Jeder Hundebesitzer sollte sich um die Häufchen des eigenen Hundes kümmern: „Ein jeder kehr‘ vor seiner Tür, da hat er Dreck genug dafür.“

Hundehaltegesetz

Das schreibt auch das OÖ Hundehaltegesetz vor: Die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, müssen unverzüglich beseitigt und entsorgt werden. Entscheidend ist allerdings die Definition: An „ÖFFENTLICHEN ORTEN IM ORTSGEBIET“! Das heißt, rechtlich gesehen, darf sich ein Hund sehr wohl an Orten erleichtern, für die diese Definition nicht gilt.

Ob man für die Beseitigung der Hunde-Hinterlassenschaft unter jeden Busch kriecht und in der Dunkelheit mit der Taschenlampe auf Häufchen-Suche geht, bleibt jedem selbst überlassen. Meine Meinung dazu: Alles mit Maß und Ziel. Schließlich ist die Halbwertszeit eines „Plastiksackerls“ um ein Vielfaches länger als die eines Hunde-Häufchens. Für die Umwelt ist es daher wahrscheinlich besser, wenn wir uns nicht um jeden Sch… kümmern. Pinkeln darf ein Hund im Freien übrigens wohin er will – dazu existiert kein Paragraf.

Wie überall ist Rücksichtnahme kein Fehler. Niemand, Hundebesitzer eingenommen, steigt gerne in Hundekot oder freut sich, wenn seine Hausmauer als öffentliches Hunde-Pissoir benutzt wird. Allerdings braucht man sich als als Frauchen oder Herrchen auch nicht beschimpfen zu lassen, wenn sich der Hund auf einer frei zugängigen Wiese (an einem nicht öffentlichen Ort im Ortsgebiet) erleichtert oder seine Blase auf dem Grünstreifen vor Nachbars Garten entleert.

 

Einen schönen Tag!

Logo – mit Hund!

 


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