Scheidungs- und Trennungswaisen

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Entscheiden sich Paare gemeinsam für einen Hund, werden sie auch Überlegungen anstellen, wer sich im Falle einer Trennung um das Tier kümmert. Offensichtlich ist es aber trotzdem nicht immer einfach, eine Regelung zu finden, wenn es dann tatsächlich so ist.

Denn Hunde, die bei Scheidungen oder Trennungen überbleiben, gibt es viele. Über Tierheime und soziale Medien, wird versucht sie an neue Besitzer zu vermitteln.

Die Besitzerin der Hundepension, in der Filippo immer untergebracht war, hatte oft Hunde in Pflege, deren Herrchen und Frauchen sich getrennt hatten. Sie bezeichnete sie als „Scheidungswaisen.“

Hundehaltung trotz Job

Verständlich ist, dass es neben einem Vollzeitjob schwer möglich ist, ohne Unterstützung, einen Hund tierschutzgerecht zu halten. Als ich vor 10 Jahren Filippo vom Tierheim geholt habe, musste ich mich verpflichten, ihn nicht länger als vier Stunden täglich alleine zu lassen. Das war nicht immer ganz einfach und letztendlich musste ich dafür den Job aufgeben (was sich allerdings im Nachhinein als äußerst vorteilhaft herausstellte). Für Filippo waren schon zwei Stunden Alleinsein zu viel. Das zeigte sich in Verhaltensauffälligkeiten, die wieder verschwanden, wenn ich ausreichend für ihn da sein konnte.

Möglicherweise gibt es Hunde, die das Alleinsein besser aushalten als Filippo oder Jamie. Täglich viele Stunden ohne sein Rudel zu sein, tut aber sicher keinem Hund gut.

Außerdem schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass dem Hund mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden muss, ihm mindestens zweimal täglich Sozialkontakt zu Menschen gewährt werden muss, und er seinem Bewegungsbedürfnis entsprechend Auslauf haben muss. Das alles ist schwer hinzukriegen, wenn der Hund den ganzen Tag isoliert verbringt.

Hund darf mit zur Arbeit

Glücklicherweise bleiben nicht bei jeder Trennung die Hunde auf der Strecke. Oft findet sich durch eine berufliche Veränderung eine Möglichkeit, weiterhin für den Hund zu sorgen. Wenn man einen toleranten Arbeitgeber und einen gut erzogenen Hund hat, ist vielleicht sogar die Mitnahme ins Büro möglich.

Auf der Homepage des „Bundesverband Bürohund“ http://bv-bürohund.de kann man sich Informationen zum Thema holen. Scrollt man auf der Startseite nach unten, gibt es einen kurzen und amüsanten Zeichentrickfilm, der auch auf Google unter „Bürohundfilm“ gefunden werden kann. Ein etwas sachlicheres Video findet man bei Google unter „Kollege Hund 2015 – Bürohund“.

Ist man Einzelunternehmer, wie ich, braucht man nicht einmal Vorgesetzte oder Mitarbeiter fragen, ob die Mitnahme des Hundes erlaubt ist. Allerdings muss in meinem Fall der Hund nachweislich eine Therapiehundeausbildung absolviert haben.

Gemeinsames Sorgerecht

Hin und wieder ist aber ein ehemaliges Paar sogar in der Lage, gemeinsam nach der Trennung für den Hund zu sorgen. Dass das möglich ist, erlebe ich gerade hautnah. Mein Freund und seine ehemalige Lebenspartnerin teilen sich das Sorgerecht für ihre Hündin. Meistens ist es so, dass morgens und abends mein Freund mit ihr Gassi geht und mittags das Frauchen. Die Nächte und Wochenenden verbringt die Hündin dort, wo es gerade am besten passt. Auch Freunde sind miteingebunden, so dass eine gute Versorgung sichergestellt ist.

Natürlich ist diese Regelung auch nur dann möglich, wenn die, die sich gemeinsam um den Hund kümmern, nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen – und bereit sind, trotz allem, zum Wohle des Hundes in dieser Sache zu kooperieren. Und… so ein Patchwork-Rudel hat ja auch durchaus seine Vorteile. Die Freizeitgestaltung ist jedenfalls wesentlich unkomplizierter, wenn mehrere Personen an der Betreuung des Hundes beteiligt sind.

 

Einen schönen Tag!

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